Weiterer Schritt – laut Gericht keine ausreichende Prüfung der Bestandsvariante

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutet an, die von der Kommune gewünschte Trassenvariante sei von der Bahn nicht ausreichend geprüft worden. Dadurch wird immer zweifelhafter, ob die für den Schwenk erteilte Genehmigung rechtlich Bestand hat.    Links zu Presseartikel, Fürther Nachrichten vom 21.11.2014

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